Fragen und Antworten

Was Sie zum Wettbewerb wissen sollten

Allgemeine Fragen und Antworten zum Bundespreis REGIOkommune

Worum geht es beim Bundespreis REGIOkommune?

Im Rahmen des Bundespreis REGIOkommune werden Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, innovative Ansätze zur Steigerung der Erzeugung, der Verarbeitung und des Absatzes von regionalen Produkten und Dienstleistungen vorzustellen, die sie in Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaft, Institutionen, Regionalinitiativen und Verbänden umsetzen. Auch Ideen für Beiträge zur Stärkung der Identität in der Region und zur Verbesserung des Zusammenhalts sind gesucht.

 
Was kann eine REGIOkommune ausmachen?

Eine REGIOkommune kann sich beispielsweise auszeichnen durch

Verfügbarkeit und Sichtbarkeit regionaler Produkte

  • Regionale Versorgung in öffentlichen Einrichtungen – z.B. Vereine, Generationenhäuser, Kliniken, Senioreneinrichtungen, Kindertagesstätten, Kirchen etc.
  • Regionale Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen etc.Verwendung regionaler Produkte in der Gastronomie – Durchführung von Aktionswochen
  • Wirksame Präsentation regionaler Produkte im Sortiment des lokalen Einzelhandels
  • Gut akzeptierte Regionalmarken und funktionierende Regionalinitiativen

Unterstützung regionaler Betriebe

  • Regionaler Einkaufsführer – Bekanntmachung von in der Region ansässigen Betrieben
  • Erhalt und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region durch dezentrale Strukturen und Sicherung der berufsbildenden Infrastruktur
  • Ausbildungsplatzförderung
  • Ausschreibungsverfahren öffentlicher Aufträge unter Nutzung der Spielräume im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen (z.B. durch Orientierung am „Europäischen Leitfaden für bewährte Verfahren zur Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen).

Öffentlichkeitsarbeit

  • Aktionen zum Thema Regionalität
  • kulturelle Veranstaltungen zur Stärkung der regionalen Identität
  • Durchführung und Bewerbung regelmäßiger regionaler Bauern- und Handwerkermärkte
  • Durchführung von Schauwerkstätten und Tagen des offenen Hoftores
  • Beteiligung am Tag der Regionen
  • Beteiligung bei den Geschmackstagen
  • Bewerbung und Durchführung von Stadt- und Landtouren

 

Welche Projekte bzw. Initiativen werden im Rahmen des Bundespreises REGIOkommune gesucht?

Gesucht werden Projekte und Initiativen, die folgende Ziele verfolgen und dabei bereits Fortschritte gemacht haben:

  • Vernetzung der Akteure in der Region zum Aufbau von wirksamen Stadt-Land-Beziehungen
  • Steigerung der Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber regionalen Produkten
  • Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Vorteile regionaler Wertschöpfungsketten
  • Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Räumen, Stärkung des innerörtlichen Einzelhandels und des Handwerks
  • Identifizierung und stärkere Nutzung regionaler Potenziale
  • Förderung des Klimaschutzes durch kurze Wege
  • Verbesserung des Marktzugangs für kleine und mittlere Unternehmen
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Schaffung von Bleibeperspektiven im ländlichen Raum
  • Verbesserung der Willkommenskultur
 
Wie kann ein Projekt die Auszeichnung „REGIOkommune“ erhalten?

Im Rahmen des Bundespreises REGIOkommune können Gruppen von Institutionen, Verbänden, Vereinen, Regionalinitiativen und Unternehmen ausgezeichnet werden, wenn sie die Bewertungskriterien erfüllen. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website.

 

Ist die Teilnahme am Bundespreis REGIOkommune mit Kosten verbunden?

Die Teilnahme an dem bundesweiten Wettbewerb ist kostenlos.

 

Wie kann man sich für den Bundespreis REGIOkommune bewerben?

Die Bewerbung erfolgt über eine Online-Maske. Alternativ können die Bewerbungsformulare auch konventionell ausgefüllt und per Post zugesandt werden.

Die Einreichung der Bewerbung erfolgt durch einen zu benennenden Ansprechpartner der Initiative bzw. des Projekts. Die Kommune muss von der Einreichung Kenntnis haben und sie unterstützen. Dies wird bestätigt durch eine Unterschrift eines zeichnungsberechtigten Vertreters der Kommune, z.B. Bürgermeister, sowie durch den Stempel der Kommune.

Aus den Bewerbungsunterlagen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass die dargestellten Initiativen und Projekte bereits in der Umsetzung oder schon abgeschlossen sind.

Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch eine fachkundige Jury.

 

Wer kann sich bewerben?

Im Rahmen des Bundespreises REGIOkommune können Gruppen von Institutionen, Verbänden, Vereinen, Regionalinitiativen und Unternehmen ausgezeichnet werden. Die Einreichung der Bewerbung muss durch die Kommune bzw. mit deren Unterstützung erfolgen. Aus den Bewerbungsunterlagen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass die dargestellten Initiativen und Projekte bereits in der Umsetzung oder schon abgeschlossen sind.

 

Kann sich eine-Region bewerben?

Ja, eine Region (z.B. LEADER-Region) kann sich bewerben. Allerdings muss eine Kommune (Stadt, Markt, Gemeinde oder Landkreis) die Federführung für die Bewerbung der gesamten Region übernehmen. Im Falle einer Auszeichnung wird dann die gesamte Region ausgezeichnet.

 

Muss das eingereichte Projekt bzw. die Initiative bereits abgeschlossen oder in der Umsetzung sein?

Um das Projekt/die Initiative hinreichend bewerten zu können, muss es mindestens in der Umsetzung sein bzw. kann bereits abgeschlossen sein.

 

Wer kann als Vertreter der Kommune fungieren?

Als Vertreter der Kommune kann der Bürgermeister oder ein zeichnungsberechtigter Vertreter fungieren.

 

Wer lädt zum Bundespreis REGIOkommune ein?

Der Bundespreis REGIOkommune ist eine Initiative des Bundesverbands der Regionalbewegung (BRB) und wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Kooperationspartner sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und das Aktionsbündnis Tag der Regionen.

 

Wie lautet die Adresse des Wettbewerbsbüros?

Die Adresse des Wettbewerbsbüro lautet: Bundesverband der Regionalbewegung e.V., Hindenburgstraße 11, 91555 Feuchtwangen, Tel. 09852-1381

 

Was gibt es zu gewinnen?

Insgesamt stehen für den Bundespreis REGIOkommune 4.500 € Preisgelder zur Verfügung. Über die Vergabe des Preisgeldes entscheidet die Jury. Die Auszeichnungsveranstaltung findet zentral im Rahmen des „Tag der Regionen 2016“ (Oktober) statt.

 

Wie ist die Jury zusammengesetzt?

Die Jury besteht aus den Kooperationspartnern des Projektes und einem Vertreter aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und wird namentlich nach Ablauf der Bewerbungsfrist offiziell bekannt gegeben. Nach einer formalen Vorprüfung durch den Bundesverband der Regionalbewegung entscheidet die Jury alleine über die Vergabe der Auszeichnungen. 

Fragen und Antworten zu den Bewertungskriterien

Nach welchen Kriterien werden die eingegangenen Bewerbungen bewertet?

Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Erfüllung folgender Kriterien bewertet. Dies erfolgt durch eine fachkundige Jury.

  • Regionalität: Sind die Region sowie das Verständnis von Regionalität im Rahmen des Projektes bzw. der Initiative plausibel definiert? Wird diese transparent dargestellt und kommuniziert? 
  • Kooperation/Netzwerke: Findet eine Vernetzung von ideellen und wirtschaftlichen Akteuren statt (z.B. Duales Modell)? Wie sind die Netzwerke von Politik, Wirtschaft und Bürgern innerhalb der Kommune gestaltet? 
  • Aktive Rolle der Kommune: Nimmt die Kommune in dem Projekt bzw. in der Initiative eine aktive Rolle ein (Finanzierung oder Unterstützung des Projektes/der Initiative, Wegbereitung des Projektes/der Initiative, Kommunikation des Projektes/der Initiative o.ä.)?
  • Dauerhaftigkeit durch Strukturbildung und regionale Wirtschaftskreisläufe: Welche (wirtschaftlichen) Impulse hat das Projekt bzw. die Initiative ausgelöst? Ist abzusehen, dass sich stabile Strukturen bilden können, die dauerhaft Bestand haben?
  • Regionale Vielfalt: Was bedeutet der Erfolg für die regionale Identität, für das Zusammenleben der Menschen oder für die Attraktivität der Region bzw. Kommune? 
  • Verbraucherbewusstseinsbildung: Wie und in welchem Maße werden die Verbraucher für das Projekt bzw. die Initiative informiert und sensibilisiert?

 

Wann ist eine Region plausibel definiert?

Wichtige Fragstellungen im Hinblick auf eine plausible Regionsdefinition sind: Ist die Region des Projektes bzw. der Initiative schlüssig definiert? Sind die Kriterien der Regionsdefinition transparent? Wie ist die Region gegenüber anderen Regionen abgegrenzt?

 

Was bedeutet eine Vernetzung von ideellen und wirtschaftlichen Akteuren (z.B. Duales Modell)?

Eine Vernetzung von ideellen und wirtschaftlichen Akteuren meint beispielsweise die Bildung von Netzwerken von Politik, Wirtschaft und Bürgergesellschaft. Hierbei ist wichtig, wie diese Netzwerke gestaltet sind. Im Bereich Regionalvermarktung kann das Duale Modell wie folgt beschrieben werden: 

„Regionale Netzwerke von Erzeugern, Verarbeitern, Handwerkern, Händlern und Verbrauchern bilden strategische Allianzen und generieren regionale Wertschöpfung innerhalb regionaler Wirtschaftskreisläufe zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten. Ideelle und wirtschaftliche Gruppierungen arbeiten in der Allianz eng zusammen, um die Öffentlichkeit für die Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu gewinnen. Die ideellen Gruppierungen sind Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Zieles zur Erhaltung der Lebensgrundlagen in der jeweiligen Region.“ (Quelle: Bundesverband der Regionalbewegung e.V.)

 

Wie kann die aktive Rolle einer Kommune in dem Projekt bzw. in der Initiative aussehen?

Die aktive Rolle einer Kommune in dem Projekt bzw. in der Initiative kann beispielsweise eine Finanzierung oder Unterstützung des Projektes/der Initiative, die Wegbereitung des Projektes/der Initiative, die Kommunikation des Projektes/der Initiative o.ä. beinhalten. 

 

Kann ein Projekt eingereicht werden, bei dem die Kommune keine aktive Rolle einnimmt?

Ein Projekt ohne kommunale Unterstützung kann nicht eingereicht werden. Die aktive Rolle der Kommune in dem Projekt bzw. in der Initiative ist ein entscheidendes Bewertungskriterium.

 

Muss das Projekt bzw. die Initiative alle Kriterien erfüllen?

Das Projekt bzw. die Initiative sollte zumindest Elemente aller Kriterien enthalten. Die Jury entscheidet darüber, wie gut das Projekt bzw. die Initiative die Kriterien erfüllt.  

 

 
 
Müssen die Kriterien durch entsprechende Nachweise belegt werden?

Bitte belegen Sie die Kriterien und Aktivitäten durch entsprechende Nachweise, z.B. Zeitungsartikel, Urkunden, Bilder etc. In der Online-Bewerbung können Sie hierfür Dateien (pdf, jpg, png, gif; maximal 2MB) hochladen.

Weiterhin können in der Online-Bewerbung Bilder hochgeladen werden. Diese werden für die Darstellung der Wettbewerbsbeiträge in einer Projektdatenbank herangezogen und werden damit öffentlich angezeigt. Investieren Sie deshalb gerne etwas Zeit in die Bildauswahl und Bearbeitung. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie über alle Bilder frei verfügen dürfen!

Fragen und Antworten zum Bewerbungsablauf und zur Auszeichnung

Wann ist der Bewerbungszeitraum für den Bundespreis REGIOkommune?

Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. Februar bis zum 15. Juni 2016. 

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Bewerbung erfolgt über eine Online-Maske. Alternativ können die Bewerbungsformulare auch konventionell ausgefüllt und per Post zugesandt werden. 

Nach Einreichung der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang der Bewerbung. 

Nach einer formalen Vorprüfung durch den Bundesverband der Regionalbewegung entscheidet die Jury alleine über die Vergabe der Auszeichnungen. Bewertet werden die teilnehmenden Projekte anhand der Bewertungskriterien. 

Über die Vergabe des Preisgeldes in Höhe von insgesamt 4.500 € entscheidet die Jury. Die Auszeichnungsveranstaltung findet zentral im Rahmen des „Tag der Regionen 2016“ (Oktober 2016) statt.

 

Wer ist die verantwortliche Person für die Bewerbung?

Die für die Bewerbung juristisch verantwortliche Person ist der zeichnungsberechtigte Vertreter der Kommune, also z.B. der Bürgermeister. 

 

Wer ist der Ansprechpartner für die Bewerbung?

Der Ansprechpartner für die Bewerbung kann beispielsweise der Projektleiter oder eine andere, in das Projekt involvierte und von der Kommune autorisierte Person sein. Damit kann sich der Ansprechpartner von der für die Bewerbung juristisch verantwortlichen Person in der Kommune unterscheiden. 

 

 
Wie funktioniert die Online-Bewerbung?

Die Online-Bewerbung erfolgt hier über die Online-Maske. Nach erfolgreicher Registrierung erhält die verantwortliche Person einen Benutzernamen und ein Passwort zugeschickt. Mit Hilfe dieser Log-in Daten ist es jederzeit möglich, an der Bewerbung zuarbeiten. 

In der Online-Maske werden alle wichtigen Daten, die für die Bewerbung nötig sind abgefragt. Zusätzlich können Dokumente und Bilder als Belege hochgeladen werden. 

Mit Hilfe von Informationstexten werden Sie einfach und verständlich durch die Online-Bewerbung geleitet. 

 
Haben auch andere Personen Zugriff auf die Online-Bewerbung?

Ja, unter Preisgabe des Benutzernamens und des Passworts durch die Person, die die Log-in-Daten erhalten hat, wird auch anderen Personen der Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen ermöglicht. Ansonsten haben keine weiteren Personen Zugriff auf die Online-Bewerbung. 

 

Kann die Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt noch geändert werden?

Solange die Bewerbung noch nicht eingereicht wurde, kann die Bewerbung mit Hilfe der Log-in-Daten jederzeit geändert werden. 

Nach Einreichung der Bewerbung sind keine Änderungen mehr möglich. 

 

Ist eine postalische Bewerbung ebenfalls möglich?

Ja, eine postalische Bewerbung ist ebenfalls möglich. Füllen Sie hierzu einfach folgende Bewerbungsunterlagen aus und senden Sie diese auf dem Postweg an das Wettbewerbsbüro.

 
 
Wie lange dauert die Prüfung der Bewerbungsunterlagen?

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen beginnt nach Ablauf des Bewerbungszeitraums am 16. Juni 2016. Für die Prüfung der Bewerbungsunterlagen sind vier bis sechs Wochen angesetzt (formale Vorabprüfung durch den Bundesverband der Regionalbewegung und anschließende Bewertung durch die Jury).

Sie haben eine Frage, die in den FAQ nicht beantwortet wurde?

Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne:

Wettbewerbsbüro

Bundesverband der Regionalbewegung e.V.

Tel.: 09852-1381

E-Mail: info@regiokommune.de